Wohneigentumsverwaltung

Verwaltung nach dem WEG


„Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter.“

Nach § 20 WEG ist die Bestellung eines Verwalters für das gemeinschaftliche Eigentum verpflichtend. Die WEG-Verwaltung umfasst ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum, nicht das Sondereigentum, wie Wohn- oder Gewerberäume.

Die Verwaltung des Sondereigentums liegt beim jeweiligen Eigentümer. Möchte ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, ist dafür ein separater Verwaltervertrag erforderlich.

Im Bereich der WEG-Verwaltung biete ich Ihnen folgende Grundleistungen an:

  • Jährliche Eigentümerversammlung
  • Erstellung des Wirtschaftsplans und Jahresabrechnung
  • Protokollierung und Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
  • Einzug von Lasten- und Kostenbeiträgen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Abschluss von Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten und Eigentümern

Neben diesen Grundleistungen können noch besondere Verwalterleistungen vereinbart werden.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf!